Immobilienfinanzierung ohne eigen- kapital
Posted on August 20th, 2007 by Free CSS Templates
Zielgruppe
für die Finanzierung ohne Eigenkapital und Voraussetzungen
Als erste Zielgruppe gelten Familien mit einem guten Verdienst. Sie haben meist noch keine ausreichenden Rücklagen bilden können, sind aber durchaus in der Lage, einen Kredit zu bezahlen. Junge Wohnungskäufer wollen manchmal auch Geld in der Hinterhand für unvorhergesehene Dinge haben und greifen deshalb ihr Erspartes nicht an. Wichtig ist aber immer ein sicheres Einkommen. Ein befristeter Arbeitsvertrag stellt ein Problem dar, es sei denn, die Befristung läuft außerhalb der Kreditlaufzeit ab. Gerade bei hohen Summen, wie sie bei einer Immobilienfinanzierung anfallen, ist eine solche Befristung aber nicht realistisch. Das Einkommen muss auf lange Sicht gesehen sicher sein. Einige Banken verlangen zur Absicherung des Risikos eine Risikolebensversicherung. In diese wird dann ab Beginn des Kredites gezahlt und sie sichert das Risiko der Zahlungsunfähigkeit ab. Stirbt der Kreditnehmer, der Familienvater ist, so ist der Kredit mit Zeitpunkt des Todes getilgt. Die Familie kann in dem Objekt wohnen bleiben und braucht Forderungen von Seiten der Bank nicht zu fürchten. Auch eine mögliche Arbeitslosigkeit kann auf diese Art und Weise abgesichert werden. Dies ist aber nur gegen Zahlung eines höheren Beitrags möglich. Zusammen mit der monatlichen Kreditrate kann dies zu einer hohen finanziellen Belastung werden. Die Absicherung gegen Tod wird allerdings von den meisten Banken verlangt, die gegen Arbeitslosigkeit ist optional. Freiberufler und Selbstständige müssen mit höheren Auflagen rechnen.
Bringt der Kreditnehmer keinerlei Eigenkapital in die Finanzierung der Immobilie mit ein, so gehen die Kreditgeber ein hohes Risiko ein. Sie wollen dies natürlich kalkulierbar halten und erteilen dem Kunden einige Auflagen. Das beinhaltet auch die mögliche Höhe eines Kredites. So werden Darlehen zur Vollfinanzierung meist nur bis zur Höhe des sieben- bis neunfachen des jährlichen Nettoeinkommens gewährt. Diese Mindestvorgaben an das Einkommen werden je nach Wirtschaftslage angepasst und sind seit der Bankenkrise um einiges strenger geworden.
Als erste Zielgruppe gelten Familien mit einem guten Verdienst. Sie haben meist noch keine ausreichenden Rücklagen bilden können, sind aber durchaus in der Lage, einen Kredit zu bezahlen. Junge Wohnungskäufer wollen manchmal auch Geld in der Hinterhand für unvorhergesehene Dinge haben und greifen deshalb ihr Erspartes nicht an. Wichtig ist aber immer ein sicheres Einkommen. Ein befristeter Arbeitsvertrag stellt ein Problem dar, es sei denn, die Befristung läuft außerhalb der Kreditlaufzeit ab. Gerade bei hohen Summen, wie sie bei einer Immobilienfinanzierung anfallen, ist eine solche Befristung aber nicht realistisch. Das Einkommen muss auf lange Sicht gesehen sicher sein. Einige Banken verlangen zur Absicherung des Risikos eine Risikolebensversicherung. In diese wird dann ab Beginn des Kredites gezahlt und sie sichert das Risiko der Zahlungsunfähigkeit ab. Stirbt der Kreditnehmer, der Familienvater ist, so ist der Kredit mit Zeitpunkt des Todes getilgt. Die Familie kann in dem Objekt wohnen bleiben und braucht Forderungen von Seiten der Bank nicht zu fürchten. Auch eine mögliche Arbeitslosigkeit kann auf diese Art und Weise abgesichert werden. Dies ist aber nur gegen Zahlung eines höheren Beitrags möglich. Zusammen mit der monatlichen Kreditrate kann dies zu einer hohen finanziellen Belastung werden. Die Absicherung gegen Tod wird allerdings von den meisten Banken verlangt, die gegen Arbeitslosigkeit ist optional. Freiberufler und Selbstständige müssen mit höheren Auflagen rechnen.
Risiken für die Bank
Bringt der Kreditnehmer keinerlei Eigenkapital in die Finanzierung der Immobilie mit ein, so gehen die Kreditgeber ein hohes Risiko ein. Sie wollen dies natürlich kalkulierbar halten und erteilen dem Kunden einige Auflagen. Das beinhaltet auch die mögliche Höhe eines Kredites. So werden Darlehen zur Vollfinanzierung meist nur bis zur Höhe des sieben- bis neunfachen des jährlichen Nettoeinkommens gewährt. Diese Mindestvorgaben an das Einkommen werden je nach Wirtschaftslage angepasst und sind seit der Bankenkrise um einiges strenger geworden.